{"id":2195,"date":"2022-12-25T18:57:51","date_gmt":"2022-12-25T17:57:51","guid":{"rendered":"https:\/\/together4ghana.org\/ueber-uns\/satzung\/"},"modified":"2026-08-05T14:08:04","modified_gmt":"2026-08-05T13:08:04","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n<p class=\"t4g-legal-version wp-block-paragraph\"><strong>Fassung vom 19.06.2023<\/strong><\/p>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Die deutsche Fassung ist ma\u00dfgeblich.<\/em><\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 Name und Sitz<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eTogether For Ghana\u201c.<\/li>\n\n\n\n<li>(2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt dann den Zusatz \u201ee.V.\u201c.<\/li>\n\n\n\n<li>(3) Er hat seinen Sitz in M\u00fcnchen.<\/li>\n<\/ol>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Der Verein bezweckt die F\u00f6rderung<ol type=\"a\" class=\"wp-block-list\"><li>des \u00f6ffentlichen Gesundheitswesens und der \u00f6ffentlichen Gesundheitspflege.<\/li><li>der Kinder- und Jugendhilfe.<\/li><li>der Entwicklungszusammenarbeit.<\/li><\/ol><\/li>\n\n\n\n<li>(2) Die Satzungszwecke sollen durch folgende Ma\u00dfnahmen erreicht werden:<ol type=\"a\" class=\"wp-block-list\"><li>Spenden gesammelt werden, um eine finanzielle und technische F\u00f6rderung des Krankenhauses und Rettungsdienstes in der Stadt Donkorkrom (Ghana) zu gew\u00e4hrleisten.<\/li><li>Spenden gesammelt werden, um das G\u00e4stehaus des Waisenhauses von Donkorkrom (Ghana) fertigzustellen. Dadurch soll im Sinne der Nachhaltigkeit unabh\u00e4ngiges Einkommen f\u00fcr das Waisenhaus generiert werden. W\u00e4hrend der Vollendung und dar\u00fcber hinaus sollen zus\u00e4tzlich Spenden gesammelt werden, um die Ausstattung des Waisenhauses mit p\u00e4dagogischen und technischen Mitteln zu f\u00f6rdern.<\/li><li>Vermittlung von ausgebildeten Personen sowie Studenten und Sch\u00fcler aus den Ingenieurs-, Natur- und Lebenswissenschaften sowie dem Gesundheits-, P\u00e4dagogik- und Bauwesen in die Stadt Donkorkrom (Ghana). Freiwillige sollen die M\u00f6glichkeit bekommen, sich an den Projekten der Kinder- und Jugendhilfe, Bauprojekte und Praktika im Gesundheits- und Erziehungswesen in der Stadt Donkorkrom zu beteiligen und so aktiv einen Teil zur Entwicklungszusammenarbeit und zum Wissenstransfer beizutragen.<\/li><li>Zusammenarbeit und Unterst\u00fctzung mit Vereinen und Organisationen.<\/li><li>Spenden durch einen Onlinehandel (\u201eeCommerce\u201c) gesammelt werden. Im Onlinehandel werden Umsatzartikel von Spendenartikel unterschieden:<ul><li>Bei Spendenartikeln handelt es sich um medizinische Neuware f\u00fcr dessen Erwerb und sicherer Transport zum Bestimmungsort in Ghana ein festgesetzter Spendenbetrag erhoben wird.<\/li><li>Der Spendenbetrag ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr den Erwerb des Spendenartikels und allen weiteren Kosten, die f\u00fcr den sicheren Transport des jeweiligen Spendenartikels zu seinem Bestimmungsort in Ghana anfallen, zweckgebunden.<\/li><li>Als Umsatzartikel werden alle im Onlinehandel angebotenen Artikel gez\u00e4hlt, durch dessen Erwerb der Verein einen Gewinn erzielt. Dieser Gewinn wird ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Verwirklichung der Satzungszwecke genutzt.<\/li><\/ul><\/li><\/ol><\/li>\n<\/ol>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li>\n\n\n\n<li>(2) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>(3) Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterst\u00fctzt und dieser Satzung zustimmt.<\/li>\n\n\n\n<li>(2) Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag als Mitglied entscheidet der Vorstand. Gegen den schriftlich erteilten Ablehnungsbeschluss des Vorstandes kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, \u00fcber die die Mitgliederversammlung entscheidet.<\/li>\n\n\n\n<li>(3) Die Mitglieder verpflichten sich zur aktiven Unterst\u00fctzung des Vereinszwecks die in ihrem jeweiligen Bereich vorhandenen und dem Vereinszweck entsprechenden Aktivit\u00e4ten zu entwickeln und Anst\u00f6\u00dfe f\u00fcr Neues zu geben.<\/li>\n\n\n\n<li>(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.<\/li>\n\n\n\n<li>(5) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zum Ende des laufenden Jahres durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand m\u00f6glich.<\/li>\n\n\n\n<li>(6) Der Ausschluss kann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grobem Ma\u00dfe gegen die Satzung, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/li>\n\n\n\n<li>(7) Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegen\u00fcber dem Vereinsverm\u00f6gen.<\/li>\n<\/ol>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 Beitr\u00e4ge, Vereinsverm\u00f6gen<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Der Jahresbeitrag richtet sich nach Art der Mitgliedschaft:<ul class=\"wp-block-list\"><li>Aktive und passive Mitglieder: 60 Euro im Jahr<\/li><li>Ehrenmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag<\/li><\/ul><\/li>\n\n\n\n<li>(2) \u00dcber die H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der Beitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>(3) Der Verein kann im Rahmen seines Zweckes auch Eigentum erwerben, den Mitgliedern stehen jedoch keine Anteile am Vereinsverm\u00f6gen zu.<\/li>\n\n\n\n<li>(4) Ist ein Mitglied l\u00e4nger als 2 Monate mit der Zahlung von Beitr\u00e4gen im R\u00fcckstand endet seine Mitgliedschaft automatisch.<\/li>\n\n\n\n<li>(5) Reisekosten, die im Rahmen von Satzungszwecken entstehen, k\u00f6nnen vom Verein erstattet werden. Ein Antrag auf R\u00fcckerstattung einschlie\u00dflich Rechnung muss dem Vorstand vorgelegt werden. Der Vorstand muss die Erstattung einstimmig annehmen und entscheidet danach \u00fcber die H\u00f6he der Erstattung. Es besteht kein genereller Anspruch der Vereinsmitglieder auf R\u00fcckerstattung.<\/li>\n<\/ol>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 Organe des Vereins<\/h2>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1) Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>(2) Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenst\u00e4nde der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt mitgeteilte Anschrift. Ist eine E-Mail-Adresse des Mitgliedes mitgeteilt, kann die Einladung dieses Mitgliedes auch an die zuletzt benannte E-Mail-Adresse erfolgen, sofern das Mitglied nichts anderes schriftlich gegen\u00fcber dem Verein bestimmt hat. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannte Anschrift oder E-Mail gerichtet war.<\/li>\n\n\n\n<li>(3) Jede Mitgliedsversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>(4) Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlusses f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li><li>die Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Haushaltsplanes f\u00fcr das kommende Gesch\u00e4ftsjahr;<\/li><li>die Wahl der Vorstandsmitglieder und deren Abberufung;<\/li><li>die Entlastung des Vorstands und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer;<\/li><li>die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<\/li><li>die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands unter besonderer Ber\u00fccksichtigung der Aktivit\u00e4ten von Arbeitskreisen, Projektgruppen und Initiativen;<\/li><li>die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins;<\/li><li>sonstige, f\u00fcr den Verein besonders bedeutsame Angelegenheiten.<\/li><\/ul><\/li>\n\n\n\n<li>(5) Der Vorstand ist zur unverz\u00fcglichen Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde schriftlich verlangt.<\/li>\n\n\n\n<li>(6) Vertreter von Arbeitskreisen, Projektgruppen und Initiativen k\u00f6nnen auf Wunsch der Mitgliederversammlung an dieser teilnehmen und gebeten werden, \u00fcber ihre Erfahrungen zu berichten und zu weiteren Vorschl\u00e4gen der Mitgliederversammlung Stellung zu nehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>(7) Eine ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/li>\n\n\n\n<li>(8) Die Versammlung wird, soweit nichts abweichend beschlossen wird, von einem Mitglied des Vorstandes oder einer Stellvertretung geleitet.<\/li>\n\n\n\n<li>(9) \u00dcber die Abwahl des Vorstandes, \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung einschlie\u00dflich der \u00c4nderung des Vereinszwecks und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\u00f6nnen erst auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>(10) Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zul\u00e4ssig. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschlie\u00dfen.<\/li>\n\n\n\n<li>(11) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet, sofern nicht anders bestimmt, die einfache Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden als nicht erschienen behandelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/li>\n\n\n\n<li>(12) Die Abwahl des Vorstandes und Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Auch in diesen F\u00e4llen werden Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, wie Nichterschienene behandelt.<\/li>\n\n\n\n<li>(13) \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und das Ergebnis der Abstimmungen\/Wahlen zu enthalten und ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.<\/li>\n\n\n\n<li>(14) Mitgliedsversammlungen k\u00f6nnen virtuell in Form einer Videokonferenz abgehalten werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 Vorstand<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem\/der 1. Vorsitzenden, dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem\/der Kassenwart:in.<\/li>\n\n\n\n<li>(2) Der Vorstand im Sinne \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der 1. Vorsitzenden, dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder von Ihnen vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich jeweils allein.<\/li>\n\n\n\n<li>(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl des Vorstands ist zul\u00e4ssig. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist.<\/li>\n\n\n\n<li>(4) Die Satzung kann durch eine Gesch\u00e4ftsordnung erg\u00e4nzt werden. Die Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsordnung d\u00fcrfen mit der Satzung nicht in Widerspruch stehen. Die Gesch\u00e4ftsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen.<\/li>\n\n\n\n<li>(5) Sitzungen des Vorstands werden von dem\/der 1. Vorsitzenden einberufen. Die Sitzungen sind nicht \u00f6ffentlich.<\/li>\n\n\n\n<li>(6) Der Vorstand \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus. T\u00e4tigkeiten im Dienst des Vereins k\u00f6nnen im Rahmen des \u00a7 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz (Ehrenamtspauschale) verg\u00fctet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>(7) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<ul class=\"wp-block-list\"><li>Aufnahme neuer Mitglieder<\/li><li>Das Aufstellen eines Haushaltsplans und Jahresabschlusses, das von der Mitgliedsversammlung genehmigt werden muss<\/li><li>\u00dcberwachung der Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung<\/li><li>Personalmanagement<\/li><li>Die Anmietung von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen<\/li><\/ul><\/li>\n\n\n\n<li>(8) Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorstandsbeschl\u00fcsse sind schriftlich festzuhalten und vom Protokollf\u00fchrer der Vorstandssitzung zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>(1) Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder beschlossen werden.<\/li>\n\n\n\n<li>(2) Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die gemeinn\u00fctzige K\u00f6rperschaft \u201eDeutsche Gesellschaft f\u00fcr Immunologie e.V. (DGfI), Berlin\u201c, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Satzung tritt mit der Eintragung in Kraft.<\/p>\n\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Fassung vom 19.06.2023 Die deutsche Fassung ist ma\u00dfgeblich. \u00a7 1 Name und Sitz \u00a7 2 Zweck des Vereins \u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit \u00a7 4 Mitgliedschaft \u00a7 5 Beitr\u00e4ge, Vereinsverm\u00f6gen \u00a7 6<span>...<\/span>","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":2179,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-2195","page","type-page","status-publish","hentry"],"blocksy_meta":{"styles_descriptor":{"styles":{"desktop":"","tablet":"","mobile":""},"google_fonts":[],"version":7},"page_structure_type":"type-3"},"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2195","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2195"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2195\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3022,"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2195\/revisions\/3022"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2179"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/together4ghana.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2195"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}